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Heute möchten wir euch über die Updates für die „Angebote der Kinder- und Jugendarbeit / Jugendsozialarbeit unter den Bedingungen der Corona-Pandemie“ informieren. Darin sind Angebote der Kinder- und Jugendarbeit / Jugendsozialarbeit mit Wirkung vom 2. Juni 2020 schrittweise wieder geöffnet. Die erste Fassung dieser Verordnung wird am 14. Juni 2020 außer Kraft treten und durch eine befristete Verordnung mit Laufzeit bis 14. Juli 2020 ersetzt werden, welche wiederum durch eine Verordnung mit Laufzeit bis 31. August 2020 ersetzt werden wird. Je nach aktuellem Infektionsgeschehen können sich die Gültigkeiten dieses Stufenplans ändern.

Mit Wirkung vom 2. Juni 2020 können Träger der Kinder- und Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit für bis zu maximal 15 Personen (Betreuende und Teilnehmende werden bei der Berechnung der Personenzahl zusammengezählt) folgende Angebote machen: 

 

  1. Termine in Beratungs- und Anlaufstellen,
  2. feste Gruppenangebote,
  3. Stunden- und Tagesangebote,
  4. Angebote mit länger als 24-stündiger Laufzeit und Übernachtung in der eigenen Wohnung, 

Natürlich sind dabei zahlreiche Regelungen vorgesehen, die wichtigsten können hier auf der Seite des LJR nachgelesen werden.

 Die Gesetzestexte der Landesregierung findet ihr nachfolgend:

CoronaVO Angebote Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit vom 29. Mai 2020

Gemeinsame Empfehlungen und Hygienehinweise zur Erstellung von Hygienekonzepten

 

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