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Gruppenerlebnisse, Gemeinschaft und Erfahrungen in der Natur für Kinder und Jugendliche zu schaffen sind unsere bedeutendsten Ziele. Uns ist besonders wichtig, dass wir dabei auch Zugänge für junge Menschen schaffen, bei denen eine Teilnahme aufgrund der finanziellen Ausstattung nicht möglich ist. In diesem Artikel möchten wir verschiedene Fördermöglichkeiten aufzeigen, bei denen Familien finanzielle Unterstützung erhalten, die sich einen Teilnahmebeitrag aufgrund der aktuellen Lebenssituation für ihr Kinder nicht leisten können.

In der Regel werden bei entsprechenden Voraussetzungen, Teilnehmerbeiträge erstattet oder teilerstattet.

Landesjugendplan Baden–Württemberg: In Baden-Württemberg werden landesweit außerschulische Bildung und Jugenderholung in der Kinder- und Jugendarbeit finanziell vor allem aus Mitteln des sogenannten Landesjugendplans über das Ministerium für Soziales und Integration und das Kultusministerium gefördert. Eltern müssen sich bei Bedarf auf der Familien- und Jugendgeschäftsstelle des Schwäbischen Albvereins melden und das Formular anfordern.

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Für Eltern, die auf Unterstützungsleistungen angewiesen sind, ist es oft nicht leicht, ihren Kindern die gleichen Möglichkeiten in der Freizeit oder in der Schule zu bieten wie Kindern aus Familien mit höheren Einkommen. Doch haben auch bedürftige Kinder und Jugendliche einen Anspruch darauf, bei Tagesausflügen und dem gemeinsamen Mittagessen in Schule und Kita, bei Musik, Sport und Spiel in Vereinen und Gruppen mitmachen zu dürfen.

Das Bundesministerium definiert das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) wie folgt: „Das Bildungs-und Teilhabepaket will genau da Chancen und Teilhabe eröffnen, wo diese Kinder und Jugendlichen sonst aufgrund des geringen Einkommens ihrer Familien in besonderer Weise von Ausschluss bedroht sind.“  https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Grundsicherung-Arbeitslosengeld-II/Bildungspaket/bildungspaket.html

FamilienCard Stuttgart: Mit der FamilienCard als freiwillige soziale Leistung möchte die Stadt Stuttgart allen Kindern und Jugendlichen die Teilnahme an den vielfältigen Freizeit‐ und Bildungsangeboten in Stuttgart ermöglichen. Das FamilienCard‐Guthaben wird auf die FamilienCard aufgebucht. Die aufgeladene Karte dient als Zahlungsmittel für die verschiedenen Freizeit‐ und Bildungsangebote. https://www.stuttgart.de/vv/leistungen/familiencard-beantragen.php

In anderen Städten und Landkreisen gibt es ggf. andere Förderoptionen.

 

Bitte sprecht uns an / Bitte sprechen Sie uns an, wir beraten gerne welche Form der Unterstützung geeignet ist. Die Familien- und Jugendgeschäftsstelle ist montags – donnerstags von 09:00 12:30 Uhr sowie 13:30 – 16:00 Uhr und freitags von 09:00 – 12:30 Uhr erreichbar.

Tel. 0711 22585-74
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